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Transport nicht standardmäßiger Güter

Übergroße oder nicht standardmäßige Güter werden als Fracht definiert, die eine spezielle Ausrüstung und die Erfüllung klar definierter Bedingungen beim Transport erfordert.

Kriterien für nicht standardmäßige Größe:

  1. Übergroße Fracht - Waren, deren Abmessungen geringfügig die Abmessungen von Waren überschreitet, die für den Transport mit Standardtransportmitteln zugelassen sind und für deren Transport keine besonderen Genehmigungen erforderlich sind
  2. Überlänge – Zum Beispiel Flügel für Windkraftanlagen, die in einem Stück transportiert werden müssen (ihre Länge kann bis zu 60 m betragen)
  3. Großvolumige Fracht - diese sind oft in Realation relativ leicht (z. B. Tanks, Kessel oder Strukturelemente). Diese Güter erfordern eine spezielle Streckenplanung.
  4. Gewicht – wenn das Gewicht der Ladung 25 Tonnen übersteigt, gilt diese Ladung als schwer. 

Ist mindestens eine der genannten Kriterien erfüllt, dann gilt die Fracht as nicht standardmäßig groß und erfordert spezielle Transportmittel mit genau definierten Anforderungen. Hinzu kommt eine mögliche Empfindlichkeit der Güter, wie zum Beispiel Zerbrechlichkeit. 

Um jede der oben beschrieben Ladungen transportieren zu können, ist die Zusammenarbeit mit spezialisierten Transportunternehmen erforderlich. 

Standardabmessungen:

1) Halbpalette: 80x60cm

2) EURO-Palette: 120x80cm

3) UK-Industriepalette (britische Palette): 120 x 100 cm