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Registration in the LUCID - packaging

    

Zum 01.01.2019 ist unter dem Namen VerpackG eine Ergänzung des Verpackungsgesetzes in Kraft getreten. 

Es führte das öffentliche Verpackungsregister LUCID ein und verschärfte damit die Vorschriften, die zuvor unter der Verpackungsverordnung VerpackV galten.

Inwieweit sind europäische Unternehmen davon betroffen?

Europäische Unternehmen, die Waren auf den deutschen Markt liefern, führen damit auch Verpackungen ein. Sie sind daher verpflichtet, sich bei LUCID zu registrieren und alle Formalitäten zu erfüllen. 

LUCID ist ein öffentliches Register, das von der "Zentralen Stelle Verpackungsregister" verwaltet wird.

Das Register ist öffentlich zugänglich, damit jeder Kunde überprüfen kann, ob ein bestimmter Einzelhändler oder Hersteller, von dem er Waren gekauft hat, bei LUCID registriert ist.

Wer verantwortet die Verpackung und muss sich bei LUCID registrieren?

Das Gesetz erlegt Unternehmen, die produktgefüllte Verpackungen erstmals auf dem deutschen Markt in Verkehr bringen (DE - Erstinverkehrbringer), neue Verpflichtungen auf, auch wenn sie ihren Sitz außerhalb Deutschlands haben.

Bei ausländischen Unternehmen, z.B. polnischen Exporteuren, ist die Produkthaftung zum Zeitpunkt des Grenzübertritts maßgebend.

Dies gilt für Hersteller, Händler sowie Unternehmer, die ihre Produkte online verkaufen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese ihre Produkte an ein anderes Unternehmen in Deutschland versenden (z.B. einen Großhändler oder einen anderen Distributor, der die Ware weiterverkauft) oder ob sie ihre Waren an den Endkunden verkaufen. Maßgeblich ist, wer die Ware versendet und wer auf dem Etikett genannt wird.

Der Verkäufer ist nur dann für die Verpackung verantwortlich, wenn das einführende Unternehmen nicht auf der Verpackung genannt wird. Daher gilt die Registrierungspflicht für ausländische Unternehmen, z. B. eine polnisches, wenn es auf dem Etikett als Hersteller oder als Vertreter des Herstellers gekennzeichnet ist und wenn es beim Grenzübertritt für die Waren verantwortlich ist.

Wichtig ist, dass das Gesetz keine minimale Grenzen - unter denen noch keine Registrierungspflicht herrscht -  tolereiert, – d.h. wer seine Waren erstmals gewerblich in Deutschland vermarktet - unabhängig davon in welchem Umfang - , ist verpflichtet, die mit dem Verpackungsgesetz VerpackG verbundenen Vorschriften einzuhalten.

Die Registrierung bei LUCID muss von denjenigen vorgenommen werden, die die Verpackungen an den privaten Endverbraucher verantworten. Die Produkte müssen jedoch nicht direkt an den privaten Endverbraucher gehen. Vielmehr ist es ausschlaggebend, ob sie am Ende die Haushalte erreichen.

Pakete, die registriert werden müssen, sind:

  • Vorverpackung (Verkaufsverpackung) - wird verwendet, um Waren und Produkte zu schützen und deren sichere Übergabe an den Verbraucher zu gewährleisten
  • Serviceverpackung - wird am Point of Sale zur Übergabe von Waren an den Verbraucher verwendet (z. B. Brotbeutel, Kaffeebecher zum Mitnehmen, Pizzakartons usw.).
  • Lieferverpackung - für die Lieferung von Waren an Verbraucher (z. B. Versandkartons, Füllmaterialien wie Luftpolsterfolie usw.).

Die neuen Verpflichtungen gelten nicht für: Transportverpackungen, Gefahrgutverpackungen und pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen (z. B. Wasser, kohlensäurehaltige Getränke, Bier usw.).

Es lohnt sich in erster Linie, sich bei LUCID zu registrieren, um finanzielle Strafen zu vermeiden. Nach deutschem Recht müssen Sie die Mengen und die Art der Verpackung deklarieren und eine Recyclinggebühr auf die deklarierten Verpackungsmengen zahlen.

Fehlerhafte oder unvollständige Registrierung werden mit einer Geldstrafe zwischen 100.000 und 200.000 € geahndet. Bußgelder werden nicht nur gegen deutsche Unternehmen, sondern auch gegen ausländische Unternehmen verhängt.

Händler, die in Deutschland Verpackungen in Verkehr bringen, die letztlich an private Verbraucher gehen, sind verpflichtet, sich im LUCID-System zu registrieren und in Deutschland einen Recycling-Organisationsvertrag, also einen Recyclingvertrag (duales System), zu unterzeichnen.